Verschwiegenheit – in Anlehnung an das Beichtgeheimnis

Wer in der Pflege, der Medizin oder im öffentlichen Dienst unter dem Druck von Überlastung, Abhängigkeit, Gewalt oder Scham steht, braucht einen geschützten Raum, in dem auch das Schwierige ausgesprochen werden darf.

Mein seelsorgerisches Handeln orientiert sich an der Haltung des Beichtgeheimnisses: Was Sie mir im geschützten Gespräch anvertrauen, behandle ich vertraulich. Ich verpflichte mich persönlich zur Verschwiegenheit. Die rechtlichen Grenzen dieses Versprechens erkläre ich Ihnen offen.

Die Säulen meines Schutzversprechens

1. Motivschutz & Wertfreiheit

Ganz gleich, was Sie belastet – ob Fehler im Dienst, Abhängigkeiten, erlittene Gewalt oder eigene Konflikte: Als Seelsorger trete ich Ihnen weder als Richter noch als Ermittler gegenüber. Ich begegne Ihnen ohne vorschnelles Urteil, Belehrung oder Verurteilung. Im Mittelpunkt stehen Sie als Mensch und das, was Ihnen wieder Orientierung geben kann.

2. Anonymität & Transparenz

Sie entscheiden, was Sie erzählen möchten. Auf Wunsch bleibt Ihre Kamera ausgeschaltet. Für die Terminzuordnung kann nach Absprache eine Referenz statt Ihres Namens verwendet werden. Die konkrete Abwicklung klären wir vor dem Gespräch.

Im Rahmen meiner seelsorgerischen Begleitung werden keine medizinischen Behandlungsakten angelegt und keine Diagnosen gestellt oder gespeichert. Ich verfasse keine Berichte über Ihre Gesprächsinhalte für Arbeitgeber oder Institutionen.

Ehrlichkeit gehört zu diesem Schutz: Für Kontakt, Terminvereinbarung, Zahlung oder Abrechnung können notwendige Angaben anfallen. Auch E-Mail-, Telefon- und Online-Anbieter können technische Verbindungsdaten verarbeiten. Eine lückenlose technische Anonymität kann ich deshalb nicht versprechen.

Wie Ihre Daten auf dieser Website verarbeitet werden

3. Keine Weitergabe an Vorgesetzte oder Institutionen

Ihre Gesprächsinhalte gebe ich nicht an Arbeitgeber, Dienststellen, Kollegien, Krankenkassen oder Behörden weiter. Eine Weitergabe kommt nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung oder im Rahmen zwingender gesetzlicher Pflichten beziehungsweise rechtlich zulässiger Schutzmaßnahmen bei akuter schwerer Gefahr in Betracht. Diese Grenzen besprechen wir vor der Begleitung.

4. Schweigepflicht & Zeugnisverweigerungsrecht

Mein persönliches Verschwiegenheitsversprechen und gesetzliche Berufsgeheimnisse sind zu unterscheiden. Die Bezeichnung „Seelsorger“ allein begründet weder automatisch eine Schweigepflicht nach § 203 StGB noch ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO.

§ 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen: Die Vorschrift schützt anvertraute Geheimnisse bei den dort genannten Berufsgruppen und Tätigkeiten. Ob sie auf eine konkrete Tätigkeit anwendbar ist, hängt von deren gesetzlichen Voraussetzungen ab.

§ 203 StGB: den vollständigen Gesetzestext lesen

§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO – Zeugnisverweigerungsrecht: Die Vorschrift nennt Geistliche und schützt das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt wird. Sie gilt nicht pauschal für jede Person, die seelsorgerische Gespräche anbietet.

„Geistliche über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Seelsorger anvertraut worden oder bekanntgeworden ist“ (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO).

§ 53 StPO: den vollständigen Gesetzestext lesen

Mit meinem Schutzversprechen behaupte ich daher keine gesetzliche Sonderstellung. Vertraulichkeit ist meine verbindliche seelsorgerische Haltung; welche gesetzlichen Rechte und Pflichten im konkreten Rahmen gelten, ist davon getrennt zu betrachten.

Die rechtlichen Grenzen der Verschwiegenheit

Ein persönliches Versprechen hebt zwingende gesetzliche Pflichten nicht auf. Bei einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit können unter den gesetzlichen Voraussetzungen angemessene Schutzmaßnahmen zulässig sein (§ 34 StGB). Eine grenzenlose Geheimhaltung kann ich deshalb nicht zusagen.

§ 34 StGB: Rechtfertigender Notstand

Rechtlicher Hinweis · Abgrenzung zur Heilkunde

Transparenz bei Bildern, KI & Inhalten

Mir ist ein ehrlicher Umgang mit Inhalten wichtig. Ich verwende persönliche Fotos sowie Bilder und Illustrationen, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden. Die Inhalte wähle ich persönlich aus. Die Hinweise zu Bildrechten, KI und den Nutzungsrechten an Videos und Musik finden Sie im Impressum.

Bildrechte & KI im Impressum

Keine Werbung, kein Buchungsdruck

Kontaktdaten aus Ihrer Anfrage oder Begleitung verwende ich nicht für Werbung, Newsletter oder Werbeanrufe. Ich kontaktiere Sie nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Terminabstimmung und im vereinbarten Rahmen. Rückrufe erfolgen auf Ihre Bitte oder nach Absprache. Es gibt kein ungefragtes Nachfassen, um Sie zu weiteren Buchungen zu bewegen. Ihre Gesprächsinhalte nutze ich nicht für Werbung.

Kommerzielle Unabhängigkeit

Meine Inhalte dienen der Information und Orientierung. Ich erhalte keine Werbeeinnahmen und betreibe kein Sponsoring oder Affiliate-Marketing.

Keine Werbeeinnahmen: meinen Hinweis zu unbeabsichtigten Erwähnungen im Impressum lesen